Photovoltaik-Förderung der KfW-Bank

Die deutsche Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) fördert die Errichtung von neuen Photovoltaik-Anlagen mit einem extra für diesen Zweck entwickelten Programm: „Erneuerbare Energien Standard – Photovoltaik“. Mit Hilfe dieses Kredites können Bauvorhaben dieser Art komplett finanziert werden.

 

Was wird von der KfW gefördert?

Der KfW-Kredit fördert die Errichtung sowie den Anbau von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen oder auf Gebäuden.

Wichtig ist hierbei die Unterscheidung von Photovoltaik-Anlagen und Solar-Anlagen. Letztere sind für die Erzeugung von Warmwasser, in seltenen Fällen auch für Solarkühlung von Gebäuden konzipiert. Photovoltaik-Anlagen hingegen werden nur für die Stromerzeugung verwendet.

Für Photovoltaik-Anlagen gilt: Eine Förderung durch die KfW gibt es ausschließlich durch das Programm 274, das bei Neubauten mit dem Programm „Energieeffizient Bauen (Nummer 153)“ kombiniert werden kann.

Die Errichtung von Solaranlagen ist bei Neubauten zumeist bereits im Programm Nr.153, bei der Gebäudesanierung bereits im Programm Nr.151 („Energieeffizient Sanieren“) enthalten. Für andere Solaranlagen gibt es das „normale“ Programm „Erneuerbare Energien Standard“ bzw. „Erneuerbare Energien Premium“ mit den Nummern 270 bzw. 271.

Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Förderung für Maßnahmen außerhalb Deutschlands möglich, insbesondere, wenn dadurch die Energiesituation in Deutschland verbessert wird, oder wenn deutsche Unternehmen im Ausland investieren.

Wer kann die KfW-Förderung beantragen?

Beantragen kann den günstigen KfW-Kredit prinzipiell fast jeder, also auch Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte oder gemeinnützige Organisationen sowie privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung.

Wichtig ist jedoch zu beachten, dass Privatpersonen durch die Einspeisung von Solarstrom grundsätzlich als Unternehmer tätig werden!

Konditionen der KfW-Förderung

Es gibt insgesamt drei Laufzeitvarianten:

  • Bis zu fünf Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr
  • Bis zu zehn Jahren bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Bis zu zwanzig Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren, wenn die technische und wirtschaftliche Lebensdauer der geförderten Anlage mehr als 10 Jahre beträgt (was bei Photovoltaik immer der Fall ist).

Der Kreditzins wird normalerweise über 10 Jahre festgeschrieben, bei längerer Laufzeit kann er entweder auf 10 Jahre oder über die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden. Dabei orientieren sich die Zinssätze des Programms an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Außerdem ist die Höhe des Zinses abhängig von der Bonität des Zinsnehmers sowie der Werthaltigkeit der Sicherheitsleistungen.

Der Antrag auf KfW-Förderung von Photovoltaik-Projekten ist bei der Hausbank vor der Tätigung der Investition einzureichen.

 

Förderprogramm der KfW